Rechtsprechung
AG Euskirchen, 19.08.2011 - 17 C 514/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 19.08.2011 - 17 C 514/11
- LG Bonn, 25.01.2012 - 5 S 230/11
- BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 59/12
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 25.01.2012 - 5 S 230/11
Rückzahlung von Entgelten für die Gasversorgung bei Unwirksamkeit einer …
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 19.08.2011 (17 C 514/11) abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:.Im Wege der Anschlussberufung beantragt der Kläger, das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 19.08.2011 - 17 C 514/11 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.053,33 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.